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Absenzen

Die Eltern sind gesetzlich für den regelmässigen Schulbesuch ihrer schulpflichtigen Kinder verantwortlich und haben jedes Wegbleiben vom Unterricht, auch von fakultativen Stunden und Schulveranstaltungen, gegenüber der Lehrperson zu begründen.

Krankheit/Unfall

Kann das Kind krankheits- oder unfallbedingt den Unterricht nicht besuchen, melden die Eltern die Absenz telefonisch der Klassenlehrperson. Das rechtzeitige Abmelden dient auch der Sicherheit des Kindes!

Dispensation

Wiederkehrende Dispensationen in einzelnen Fächern kann die Schulleitung bewilligen, wenn zwingende Gründe vorliegen. Ausserdem können Kinder an bestimmten religiösen Festtagen ihrer Konfession vom Unterricht dispensiert werden.

Link: Merkblätter zur Schulgesundheit