Schülerinnen- und Schülerzuteilung
Zuteilung und Rückstellung
Gleichzeitig mit der Zuteilung der Kindergartenkinder finden im Mai die Zuteilungen für die neuen Erst-, Dritt- und Fünftklässler statt. Sie werden von der Schulleitung sowie von den abgebenden und übernehmenden Lehrpersonen durchgeführt.
Bei der Klassenzuteilung hält sich die Schulleitung an die Vorgaben der Volksschulverordnung. Bei der Zusammensetzung der Klassen wird auf eine möglichst ausgewogene Verteilung der Geschlechter, der sozialen und sprachlichen Herkunft sowie der Leistungsfähigkeit geachtet, um sozial gut verträgliche Klassen zu bilden.
Zuteilungswünsche:
Gesuche und Zuteilungswünsche werden nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen von zwingenden Gründen bewilligt. Organisatorische Gründe der Eltern hinsichtlich Schulwegbegleitung oder Betreuung, der Wunsch um gemeinsame Zuteilung mit Freunden in die gleiche Klasse oder Gruppe sowie der Wunsch nach einer bestimmten Lehrperson können nicht berücksichtigt werden.
Zuteilungswünsche sind schriftlich per Post bis 31. März des Kalenderjahres an die zuständige Schulleitung zu melden. Bitte beachten Sie:
- Es handelt sich hier um einen Zuteilungswunsch, welcher nach Möglichkeit berücksichtigt wird, jedoch nicht garantiert ist
- Gesuche welche nach dem 31. März bei der Schulleitung eintreffen, werden nicht mehr berücksichtigt
Rückstellungen:
Rückstellungsgesuche müssen bis 31. März des Kalenderjahres der Schulleitung eingereicht werden. Dem Gesuch sind eine Begründung sowie ein Arztbericht beizulegen.