Vorsorgeuntersuchungen
Vor Kindergarten-Eintritt
Die medizinische Untersuchung vor dem Kindergarteneintritt ist obligatorisch. Anmeldung und Organisation liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Eltern der Kinder, welche im folgenden August in den Kindergarten eintreten, werden im Januar schriftlich aufgefordert, diese Vorsorgeuntersuchung durch den Privatarzt durchführen zu lassen. Selbstverständlich können die Eltern im Rahmen der freien Arztwahl den Schularzt mit der Untersuchung beauftragen.
5. Klasse
In der 5. Klasse ist eine Vorsorgeuntersuchung obligatorisch. Anmeldung und Organisation liegt in der Verantwortung der Eltern. Sie werden jeweils im August schriftlich aufgefordert, bei ihrem Kind diese Untersuchung durch den Schul- oder Privatarzt durchführen zu lassen.
2. Sekundarklasse
Die medizinische Untersuchung in der 2. Sekundarklasse ist obligatorisch. Anmeldung und Organisation liegt in der Verantwortung der Eltern. Sie werden jeweils im August schriftlich aufgefordert, bei ihrem Kind diese Untersuchung durch den Schul- oder Privatarzt durchführen zu lassen.
Finanzierung
Kindergartenstufe
Bis zum vollendeten 5. Altersjahr sind die Krankenversicherer verpflichtet, die Kosten der präventiven ärztlichen Untersuchung zu übernehmen.
5. Klasse und 2. Sekundarklasse
Die Gemeinden tragen die Kosten der schulärztlichen Untersuchungen. Nehmen die Eltern die freie Arztwahl in Anspruch, so tragen sie die Kosten bzw. rechnen mit ihrer Krankenkasse ab.
Diese medizinischen Untersuchungen sind für das Wohl Ihres Kindes wichtig; sie sollen den allgemeinen Gesundheitszustand (Wachstum und Entwicklung, Seh- und Hörfähigkeiten, Kontrolle des Impfstatus, usw.) überprüfen. Als Schule sind wir gesetzlich verpflichtet zu kontrollieren, ob der Vorsorgeuntersuch stattgefunden hat.