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Zahnärztliche Untersuchungen

Die jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen für alle Kinder (1. Kindergarten – 3. Sekundarstufe sowie externe Schüler und Schülerinnen) sind im Rahmen der Schulzahnpflege obligatorisch. Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden jährlich im August schriftlich aufgefordert diese Untersuchung durchzuführen. Sie erhalten mit dem Schreiben einen Gutschein als Kostengutsprache für die Zahnarztrechnung im Wert von CHF 48.80 (revidierter Zahnarzttarif per 1. Januar 2018). Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen selber um einen Termin bei einem Zahnarzt ihrer Wahl besorgt sein und diesen organisieren.

Die jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch, und die Schule kontrolliert, ob die Untersuchung stattgefunden hat.

Zahnprophylaxe

In den Klassen werden mehrmals jährlich Übungen mit Anleitung zum richtigen Zähneputzen mit Fluorgelée durch unsere Schulzahnpflegeinstruktorin durchgeführt. Im Kindergarten und in der Unterstufe werden die Kinder in altersgerechten Lektionen in die Gesunderhaltung von Mund und Zähnen eingeführt. In der Mittel- und Sekundarstufe werden neben Karies und Zahnfleischproblemen auch Themen wie Ernährung, Ernährungsverhalten, Suchtprävention, Essstörungen, Rauchen sowie Piercing angesprochen. Eine Dispensation von den Fluoridanwendungen ist möglich; das entsprechende Gesuchsformular kann auf der Schulverwaltung bezogen werden.

Beiträge an Behandlungskosten: Siehe Beitragsreglement der Schule Mönchaltorf sowie Punkt 7 Reglement Schulzahnpflege Schule Mönchaltorf

Merkblätter zur Schulgesundheit