Direkt zum Inhalt springen

Zeckenprophylaxe

Das Verbreitungsgebiet der Zecken, die Krankheiten übertragen können, umfasst mittlerweile den ganzen Kanton Zürich. Zecken können abhängig von den klimatischen Verhältnissen praktisch ganzjährig auftreten, die Hauptaktivität dauert von April bis November. Durch ihren Speichel können sie folgende Krankheiten übertragen:

1. die Lyme-Borreliose
2. die Zeckenenzephalitits (Frühsommer-Meningoenzephalitis FSME)

Die Schutzimpfung gegen FSME wird im Kanton Zürich vom Schulärztlichen Dienst des Volksschulamtes bei allen Kindern über 6 Jahren empfohlen, die sich öfters im Wald aufhalten. Die Impfung schützt nicht gegen die ebenfalls durch Zecken übertragene Borreliose, weshalb beim Aufenthalt im Wald einige Massnahmen zur Zeckenprophylaxe notwendig sind. Die Schulbehörde fordert Sie als Eltern deshalb dazu auf, diese bei ihren Kindern bei einem Waldbesuch durchzuführen (z. B. lange Hosen, lange Ärmel und geschlossene Schuhe tragen im Wald).

Eine allfällige Impfung liegt in der Verantwortung der Eltern und kann beim Haus- oder Kinderarzt durchgeführt und über die Krankenkasse abgerechnet werden. 

Link: Merkblätter zur Schulgesundheit