Sonderpädagogische Massnahmen
IF (Integrative Förderung)
Die IF ist ein sonderpädagogisches Angebot, in dem Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen von einer Schulischen Heilpädagogin unterstützt werden. IF wird in allen Bereichen der kindlichen Entwicklung sowohl im Klassenunterricht als auch in kleinen Gruppen durchgeführt.
Logopädie
Die logopädische Therapie richtet sich an Kinder und Jugendliche auf allen Schulstufen, die Auffälligkeiten und Abweichungen in ihrer Sprach- und Kommunikationsentwicklung aufweisen. Logopädie findet als Einzel- oder Gruppentherapie statt.
Psychomotorik
Die Psychomotoriktherapie unterstützt Kinder in ihrer Bewegungsentwicklung, Körperwahrnehmung und Raumorientierung. Psychomotorik findet als Einzel- oder Gruppentherapie statt.
Psychotherapie
Die Psychotherapie konzentriert sich auf besondere Bedürfnisse im psychischen Bereich. Sie befähigt die Kinder, sich in ihrem familiären und schulischen Umfeld der Situation angepasst zu verhalten und zu entwickeln. Die Psychotherapie wird nicht schulintern angeboten.
DaZ (Deutsch als Zweitsprache)
Der Aufnahmeunterricht richtet sich an Kinder und Jugendliche in allen Stufen, die eine nicht-deutsche Erstsprache haben und Deutsch als Zweitsprache lernen. Es werden die drei folgenden Zielgruppen und Angebote im Aufnahmeunterricht unterschieden:
- integrativer DaZ-Unterricht im Kindergarten
- intensiver DaZ-Anfangsunterricht in der Primar- und Sekundarstufe
- DaZ-Aufbauunterricht in der Primar- und Sekundarstufe
Ufzgi-Fuchs
Der Ufzgi-Fuchs wird für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse bis und mit der 6. Klasse, die aus sprachlichen, sozialen oder pädagogischen Gründen bei der selbständigen Erledigung der Hausaufgaben auf Hilfe angewiesen sind, eingerichtet. Er wird durch Lehrpersonen erteilt, die Zuweisung erfolgt aufgrund schulischer Notwendigkeit.
Audiopädagogische Angebote
Audiopädagogische Angebote der Volksschule richten sich an Kinder und Jugendliche mit einer Hörbeeinträchtigung während der obligatorsichen Schulpflicht. Der Hörverlust ist durch ein fachärztliches Gutachten belegt und berechtigt in der Regel zu IV-finanzierten Hilfsmitteln. Nähere Angaben erhalten Sie über die Schulleitung Pädagogik, Sonderpädagogik.