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Eltern-ABC
Bei Schulabsentismus müssen Schule, Eltern und Behörden zusammenarbeiten - mit dem Ziel, den Schulbesuch des betroffenen Kindes wieder möglich zu machen. Unter folgendem Link erhalten Sie Informationen zum Absentismus
Die Verantwortung für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder tragen die Inhaber der elterlichen Gewalt (§ 57 VSG und § 66 VSV). Eltern, die diesen Pflichten nicht nachkommen, erhalten einen Verweis oder können mit einer Geldbusse belangt werden. Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen dem Unterricht ganz oder teilweise fern, benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule (§ 28 VSG und § 28 VSV).
Bei vorhersehbaren Absenzen ersuchen die Eltern rechtzeitig um Dispensation. Dauert eine Absenz vom Unterricht länger als zwölf Schulwochen, ist die Schülerin oder der Schüler von der Schule abzumelden (§ 28 VSV).
Erste Ansprechperson ist immer die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Wenn Sie weiterführende Anliegen haben, wenden Sie sich an die zuständige Schulleitung – oder, für allgemeine Informationen – an die Schulverwaltung.
Alle Angestellten der Schule Mönchaltorf und auch Behördenmitglieder sind per Mail erreichbar: vorname.name@schulemoenchaltorf.ch
Während der Feiertage findet kein Schulunterricht statt. Die Daten können dem Ferienplan entnommen werden. Auf Gesuch der Eltern können Kinder für hohe Feiertage der verschiedenen Religionen vom Schulunterricht dispensiert werden.
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Ferienplan 2025_2027 (PDF, 209.23 kB) | Download | 0 | Ferienplan 2025_2027 |
Informationen zu den Freizeitkursen finden Sie hier
In der Gemeinde Mönchaltorf werden alle Kinder ab Geburt bis zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten auf vielfältige Weise gefördert und in die Gesellschaft integriert. Dies mit dem Ziel, dass die Kinder so optimale Startchancen für ihre Bildung und Entwicklung haben und Kinder in schwierigen Situationen erkannt und notwendige Massnahmen eingeleitet werden. Alle relevanten Akteure nehmen die Rechte der Kinder wahr. Die Gemeinderatsressorts Bildung und Gesellschaft arbeiten zusammen und vernetzen sich und alle die dazugehörenden Institutionen. Die Gemeinde Mönchaltorf ist für Familien attraktiv.
Die wichtigsten Informationen können Sie folgendem Link entnehmen:
Hier Link zu Gemeindehomepage einfügen!!
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Konzept Frühförderung (PDF, 640 kB) | Download | 0 | Konzept Frühförderung |
Vorbereitungskurs für das Lang- und Kurzzeitgymnasium
Damit leistungsstarke Schülerinnen und Schüler bestens für die zentrale Aufnahmeprüfung gerüstet sind, bietet unsere Schule einen gezielten Vorbereitungskurs an. Die Durchführung ist garantiert.
Kursziel:
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vertraut werden mit der Prüfungsart
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Üben von Prüfungsaufgaben und Lösungsstrategien
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Tipps zum Umgang mit Nervosität
Wichtig: Der Kurs ist kein Nachhilfeunterricht. Der Schulstoff wird nicht neu erarbeitet oder vollständig repetiert.
Voraussetzungen:
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Überdurchschnittliche Lernbereitschaft
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Für den Vorbereitungskurs für das Langzeitgymnasium: Gute bis sehr gute Noten in Deutsch und Mathematik (Zeugnis 5. Klasse, 2. Semester)
Kosten:
Der Kurs ist kostenlos. Materialkosten CHF 50.00
Durchführung:
Zeitraum: Oktober bis Februar
Umfang: Vorbereitung für das Langzeitgymnasium: ca. 10 Doppellektionen plus eine Probeprüfung, Vorbereitung für das Kurzzeitgymnasium: ca. 10 Einzellektionen plus vier Nachmittage à ca. 2-3 Lektionen und eine Probeprüfung
Leitung: wenn möglich durch Lehrpersonen der Schule Mönchaltorf
Ort: Schule Mönchaltorf
Anmeldung:
Vorbereitung für das Langzeitgymnasium: Gegen Ende des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen sowie ihre Eltern ein Informationsschreiben und das Anmeldeformular.
Vorbereitung für das Kurzzeitgymnasium: Im 1. Quintal erhalten die Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Sekundarklasse sowie ihre Eltern ein Informationsschreiben und das Anmeldeformular.
Verhaltensregeln
An einem Weiterbildungstag zum Thema "Schulhauskultur" wurden von den Lehrpersonen in Zusammenarbeit mit interessierten Eltern Verhaltensregeln diskutiert und schliesslich in sechs Merksätzen festgehalten.
The Golden Six - Gegenseitige Achtung
Wir wollen uns mit Respekt und Toleranz begegnen. Jeder darf seine Meinung haben. Wir lassen einander ausreden und hören uns gegenseitig zu.
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Wir wollen einen freundlichen Umgangston im Schulhaus. Wir grüssen einander, lachen einander nicht aus und beschimpfen niemanden.
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Wir wollen, dass sich alle in der Schule wohlfühlen. Jede und jeder kann sich angstfrei in der Schule bewegen.
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Wir wollen alle gleichwertig und fair behandeln. Wir grenzen niemanden aus und sind strikte gegen Rassismus.
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Wir wollen das Eigentum von anderen in Ruhe lassen. Wir fragen, bevor wir ausleihen. Wir wollen keine Diebe.
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Wir wollen das Schulhaus in Ordnung halten. Abfall werfen wir in den Eimer. Wir beschmieren nichts. Wir spucken nicht.
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Haus- und Schulordnung (PDF, 148.99 kB) | Download | 0 | Haus- und Schulordnung |
Benutzungsordnung_Aussenanlagen_Schulanlagen (PDF, 26.14 kB) | Download | 1 | Benutzungsordnung_Aussenanlagen_Schulanlagen |
Im Falle eines Kernkraftwerksunfalls, bei dem radioaktives Jod freigesetzt wird, sind vor allem Kinder und junge Menschen gefährdet. Jodtabletten sind eine effektive Massnahme, um das Risiko von Schilddrüsenkrebs bei Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und Personen bis 45 Jahren zu verringern. Deshalb werden alle zehn Jahre Jodtabletten an Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in der Schweiz verteilt, die sich innerhalb eines 50 km-Radius um ein Schweizer Kernkraftwerk befinden. Die letzte Verteilung fand Anfang 2024 statt.
Bei einem Unfall mit radioaktiver Freisetzung und auf Anweisung der Behörden dürfen Lehr- und Betreuungspersonen Jodtabletten (Kaliumiodid 65 SERB) an Kinder abgeben.
Reglement Jokertage
Jokertage:
Die Schülerinnen und Schüler können, gestützt auf § 30 der Volksschulverordnung, während zweier Tage pro Schuljahr (Jokertage) dem Unterricht fernbleiben, ohne Angaben von Dispensationsgründen.
Bezug:
Jokertage können einzeln oder zusammenhängend frei gewählt werden. Halbtage gelten als ganze Tage. Jokertage können jeweils über zwei Jahre zusammengefasst bezogen werden (Zyklus 1 und 2), im Zyklus 3 über drei Jahre. Nicht bezogene Jokertage verfallen jeweils auf Ende der jeweiligen Periode.
Zyklus 1 | |
1. und 2. Kindergarten | 4 Jokertage über zwei Jahre |
1. und 2. Klassen | 4 Jokertage über zwei Jahre |
Zyklus 2 | |
3. und 4. Klassen | 4 Jokertage über zwei Jahre |
5. und 6. Klassen | 4 Jokertage über zwei Jahre |
Zyklus 3 | |
1. bis 3. Klassen | 6 Jokertage über drei Jahre |
Zeitpunkt des Bezuges: Jokertage können auch unmittelbar vor oder nach den Ferien bezogen werden. Aus schulorganisatorischen Gründen (z.B. erster und letzter Schultag des Schuljahres, Projektwochen, Klassenlager, Schulreisen, Besuchstage, Sporttage, usw.) kann der Bezug von Jokertagen von der Klassenlehrperson abgelehnt werden.
Verpasster Unterrichtsstoff: Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff vor- oder nachzuarbeiten. Es gilt das Holprinzip: die Schülerin oder der Schüler kümmert sich selbst darum, den verpassten Stoff vor- oder nachzuholen. Die Lehrpersonen sind berechtigt, verpasste Prüfungen nachholen zu lassen.
Meldezeitpunkt: Die Eltern informieren die Klassenlehrperson mindestens 2 Tage im Voraus bei Bezug eines Jokertages und mindestens eine Woche im Voraus bei Bezug mehrerer Jokertage. Die Information erfolgt schriftlich über Escola. Die Eltern informieren die ausserschulische Betreuung, die Musikschule sowie den Schülertransport über die Abwesenheit, falls deren Angebote in Anspruch genommen werden.
Die Klassenlehrperson führt die Kontrolle über die bezogenen Jokertage.
Dispensationen
Dispensationsgründe: Dispensationsgründe sind im Artikel § 29 der Volksschulverordnung (VSV) geregelt.
Die Klassenlehrperson entscheidet über Dispensationen
- bis zu einem Tag,
- über mehrere Tage bei Schnupperlehren, ansteckenden Krankheiten im Umfeld der Schülerin oder des Schülers, hohen Feiertagen oder besonderen Anlässen religiöser oder konfessioneller Art (§ 29 Abs. 1 lit. a-c und f VSV).
Über alle anderen Gesuche entscheidet die Schulleitung, insbesondere über die Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen und bei Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen (§ 29 Abs. 1 lit. d und e VSV).
Dispensationsgesuche aus anderen Gründen (z.B. vorzeitige Ferienabreise oder verspätete Ferienrückreise oder Sabbatical mit der Familie) werden in der Regel nur einmal pro Zyklus bewilligt. Die Schulleitung prüft das Gesuch in Absprache mit der Klassenlehrperson. Berücksichtigt werden die persönlichen, familiären und schulischen Umstände.
Verpasster Unterrichtsstoff: Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff vor- oder nachzuarbeiten. Es gilt das Holprinzip: die Schülerin oder der Schüler kümmert sich selbst darum, den verpassten Stoff vor- oder nachzuholen. Die Lehrpersonen sind berechtigt, verpasste Prüfungen nachholen zu lassen. Es werden keine Nachhilfestunden gewährt.
Zeitpunkt der Gesuchstellung an die Schulleitung: Bei Abwesenheiten bis zu einer Woche muss der Antrag mindestens zwei Wochen vorher gestellt werden. Bei einer Abwesenheit von mehr als einer Woche muss das Gesuch mindestens zwei Monate im Voraus eingereicht werden.
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Reglement_Jokertage_Dispensationen_01.08.2025 (PDF, 216.07 kB) | Download | 0 | Reglement_Jokertage_Dispensationen_01.08.2025 |
Mitteilung zum Bezug von Jokertagen (PDF, 58.69 kB) | Download | 1 | Mitteilung zum Bezug von Jokertagen |
Informationen zum Kindergarten und Kindergarteneintritt erhalten Sie hier
Klassenzuteilung
Bei der Klassenzuteilung hält sich die Schulleitung der Schule Mönchaltorf an die Vorgaben der Volksschulverordnung. Bei der Zusammensetzung der Klassen wird auf eine möglichst ausgewogene Verteilung der Geschlechter, der sozialen und sprachlichen Herkunft sowie der Leistungsfähigkeit geachtet, um sozial gut verträgliche Klassen zu bilden. Des Weiteren wird eine optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen für die Kinder angestrebt.
Seit einigen Jahren kommt es, vor allem im Sommer und im Herbst, immer wieder vor, dass im Kindergarten und den Schulklassen vorübergehend Kinder von Läusen befallen werden. Betroffen sind meist die 5- bis 10-jährigen Kinder, auch wenn ihr Haar noch so sauber und gepflegt ist. Die Läuse werden von Mensch zu Mensch übertragen, z.B. durch Körperkontakt, Kleider, Spieltiere, Decken, Kämme oder Haarbürsten. Läusebisse verursachen einen starken Juckreiz. Die Läuse sieht man selten; sichtbar sind ihre Eier, die Nissen, die am Haar kleben. Befallene Kinder müssen umgehend mit einem in der Apotheke erhältlichen Lausmittel behandelt werden. Die Kinder dürfen erst nach erfolgter Behandlung wieder in die Schule geschickt werden, um eine weitere Ansteckung in der Klasse zu verhindern. Auch alle Personen, die eng mit dem Kind in Kontakt kommen, sollten kontrolliert und wenn nötig behandelt werden. Zudem müssen auch Kleider, Bettwäsche, Kämme, Bürsten, Spieltiere usw. entlaust werden.
Um ein epidemisches Ausbreiten der Läuse zu verhindern, existiert auch in der Schule Mönchaltorf die Lauskontrolle. Je nach Bedarf kann diese von den Lehrpersonen angefordert (oder von den Erziehungsberechtigten um Rat angefragt) werden. Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Lausfachfrau Martina Föstl Lausfrau mit Rat und Tat zur Seite.
Weitere Informationen zum Thema Läuse finden Sie hier
Lehr- und Betreuungspersonen in der Schule dürfen nach eigenem Ermessen keine Medikamente (auch keine rezeptfreien, keine homöopathischen und keine pflanzlichen Mittel) an die Kinder abgeben. Die integrative Ausrichtung der Volksschule bringt jedoch mit sich, dass auch ein Kind mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen so weit als möglich in der Regelklasse geschult und in der Betreuungseinrichtung der Schule betreut werden muss. Daher sollte ein Kind in der Schule im Einzelfall und bei medizinischer Notwendigkeit Medikamente einnehmen können.
Bei bekannten Krankheiten oder Allergien muss zwingend im Voraus gemeinsam mit allen Beteiligten Lehr- und Betreuungspersonen die Medikamentenabgabe besprochen werden. Sollte Ihr Kind betroffen sein, nehmen Sie bitte mit der zuständigen Schulleitung Kontakt auf.
Informationen rund um die Musikschule Uster finden Sie hier
Die Schulpflicht kann im Kanton Zürich durch den Besuch einer öffentlichen Schule, einer Privatschule oder durch Privatunterricht erfüllt werden. Alle vom Bildungsrat für obligatorisch erklärten Lehrmittel können gratis bezogen werden. Diese Leistung ist von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung am Wohnort geltend zu machen (Holschuld).
Beschliessen Erziehungsberechtigte eine Schulung in einer Privatschule, hat die Schule Mönchaltorf die Erfüllung der Schulpflicht zu überwachen. Die Erziehungsberechtigten informieren die Schulverwaltung über den Besuch der Privatschule schriftlich (Schulbestätigung).
Probleme und Schwierigkeiten können während der ganzen Schulzeit auftreten. Bei individuellen Problemen, die ein einzelnes Kind betreffen, sollten die Erziehungsberechtigten den ersten Kontakt grundsätzlich mit der zuständigen Klassenlehrperson suchen.
Bei Schwierigkeiten, die sich nicht mit der Klassenlehrperson lösen lassen, können sich die Erziehungsberechtigten an die entsprechende Schulleitung wenden.
Weitere Anlaufstellen:
Offene Lehrstellen der Region Mönchaltorf finden sich auf Berufsberatung. Schnupperlehren, Informationstage etc. sind die zentralen Elemente zur Berufsfindung. Schülerinnen und Schülern der 2. und 3. Sekundarstufe sind diese Anlässe in der Regel nach begründetem Gesuch zu bewilligen.
Regelungen:
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Schnupperlehren sollen nach Möglichkeit in die Schulferien gelegt werden.
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Das schriftliche Gesuch soll frühzeitig mit genauen Angaben über die Dauer und den Zeitraum der Schnupperlehre oder ähnlicher Anlässe sowie einer Umschreibung derselben eingereicht werden. Das Gesuch muss von den Eltern unterschrieben werden.
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Dem Gesuch soll in der Regel die Bestätigung der Schnupperlehrfirma, die Einladung oder Veranstaltungsbestätigung beigelegt werden.
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Das Formular „Bestätigung Schnupperlehre“ wird dem Schüler oder der Schülerin mitgegeben und muss nach Beendigung der Schnupperlehre vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Lehrperson abgegeben werden. Es wird in der Schülerakte aufbewahrt.
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Der versäumte Schulstoff ist angemessen aufzuarbeiten und versäumte Prüfungen sind in der Regel nachzuholen.
In der Schule wird zweimal jährlich ein Besuchsmorgen durchgeführt. Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. Die Besuchstage sind im Ferienplan aufgeführt.
Individuelle Kindergarten- und Schulbesuche sind nach Absprache mit der Kindergartenlehrperson respektive der Lehrperson möglich.
Die Klassenlehrperson hat allerdings dafür zu sorgen, dass die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler möglichst ungestört und in Ruhe arbeiten können. Die Kinder sollen demnach nicht von Personen, die den Unterricht besuchen wollen, zu oft abgelenkt werden. Deshalb können gemäss § 56 Abs. 2 VSG Eltern und Erziehungsverantwortliche den Unterricht nur besuchen, wenn der Schulbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Das Interesse an einem ungestörten Unterricht hat bei allen wie auch immer motivierten Besuchen den Vorrang.
Die Kindergarten- und Schülerinnen und Schüler bis und mit 3. Klasse der Mönchaltorfer Aussenwachten werden mit einem Fahrdienst zur Schule und wieder nach Hause gefahren.
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Reglement über Schulertransporte der Schule M (PDF, 173.29 kB) | Download | 0 | Reglement über Schulertransporte der Schule M |
Merkblatt für die Eltern Schulbustransport (PDF, 157.07 kB) | Download | 1 | Merkblatt für die Eltern Schulbustransport |
Die Schülerbetreuung KidzClub ist das schul- und familienergänzende Betreuungsangebot der Schule Mönchaltorf für Kinder ab Kindergarteneintritt. Das Betreuungsangebot KidzClub ist während den Schulwochen auch an schulfreien Halb- oder Ganztagen geöffnet und bietet verschiedene Betreuungsmodule an, die pro Wochentag beliebig frei wählbar sind. Die Mindestbetreuung beträgt ein Modul pro Woche.
- Morgenbetreuung (06.30 - 08.15 Uhr): Die Kinder erhalten ein Frühstück und können gestärkt um 08.15 Uhr in die Schule gehen.
- Mittagsbetreuung (11.55 - 13.30 Uhr): Betreute Mittagszeit. Die Kinder erhalten ein ausgewogenes und kindergerechtes Mittagessen und haben danach Zeit, sich je nach Lust und Laune entweder auszuspannen oder zu bewegen und sich so individuell auf den Schulnachmittag vorzubereiten.
- Nachmittagsbetreuung (13.30 - 18.30 Uhr; 13.30 - 16.15 Uhr; 15.15 - 18.30 Uhr): Die Kinder erledigen ihre Hausaufgaben, spielen nach Lust und Laune im KidzClub oder auch im Garten und nehmen gemeinsam einen Zvieri ein.
- Ferienbetreuung (während rund 8 bis 9 Schulferienwochen): Ganztägige Ferienbetreuung für Schüler/innen (ab Kindergarteneintritt). Jede Woche steht unter einem besonderen Motto. Die Wochentage können je nach Bedarf einzeln gebucht werden.
Weitere Informationen auf der Seite der Schülerbetreuung KidzClub.
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Anmeldeformular_KidzClub_ab_2025.08_digital (PDF, 489.93 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular_KidzClub_ab_2025.08_digital |
Vorsorgeuntersuchungen
Vor Kindergarten-Eintritt
Die medizinische Untersuchung vor dem Kindergarteneintritt ist obligatorisch. Anmeldung und Organisation liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Eltern der Kinder, welche im folgenden August in den Kindergarten eintreten, werden im Januar schriftlich aufgefordert, diese Vorsorgeuntersuchung durch den Privatarzt durchführen zu lassen. Selbstverständlich können die Eltern im Rahmen der freien Arztwahl den Schularzt mit der Untersuchung beauftragen.
5. Klasse
In der 5. Klasse ist eine Vorsorgeuntersuchung obligatorisch. Anmeldung und Organisation liegt in der Verantwortung der Eltern. Sie werden jeweils im August schriftlich aufgefordert, bei ihrem Kind diese Untersuchung durch den Schul- oder Privatarzt durchführen zu lassen.
2. Sekundarklasse
Die medizinische Untersuchung in der 2. Sekundarklasse ist obligatorisch. Anmeldung und Organisation liegt in der Verantwortung der Eltern. Sie werden jeweils im August schriftlich aufgefordert, bei ihrem Kind diese Untersuchung durch den Schul- oder Privatarzt durchführen zu lassen.
Finanzierung
Kindergartenstufe
Bis zum vollendeten 5. Altersjahr sind die Krankenversicherer verpflichtet, die Kosten der präventiven ärztlichen Untersuchung zu übernehmen.
5. Klasse und 2. Sekundarklasse
Die Gemeinden tragen die Kosten der schulärztlichen Untersuchungen. Nehmen die Eltern die freie Arztwahl in Anspruch, so tragen sie die Kosten bzw. rechnen mit ihrer Krankenkasse ab.
Diese medizinischen Untersuchungen sind für das Wohl Ihres Kindes wichtig; sie sollen den allgemeinen Gesundheitszustand (Wachstum und Entwicklung, Seh- und Hörfähigkeiten, Kontrolle des Impfstatus, usw.) überprüfen. Als Schule sind wir gesetzlich verpflichtet zu kontrollieren, ob der Vorsorgeuntersuch stattgefunden hat.
Schularzt der Schule Mönchaltorf ist Prof. Dr. med. Oliver M. Theusinger.
Wenn Eltern, Lehrpersonen oder weitere Fachpersonen Auffälligkeiten oder besondere pädagogische Bedürfnisse wahrnehmen, wird mit dem schulischen Standortgespräch gewährleistet, dass alle Personen, die etwas zur Unterstützung beitragen können, ein gemeinsames Verständnis der Beobachtungen entwickeln.
Das schulische Standortgespräch ist entscheidend für die Zuweisung zu Therapien sowie über integrative Förderung hinausgehende Angebote für Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägter Begabung und zur Sonderschulung.
Alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die neu in eine Zürcher Gemeinde ziehen, haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. Dies gilt ab Beginn ihres Aufenthaltes und unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Kindes. Zur obligatorischen Schule gehört auch der Kindergarten.
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Schulprogramm_2024_2027 (PDF, 100.18 kB) | Download | 0 | Schulprogramm_2024_2027 |
Informationen zum Schulpsychologischen Dienst (SPD) finden Sie hier
Die Schulsozialarbeit ist eine Anlauf- und Beratungsstelle bei sozialen und persönlichen Fragen, Schwierigkeiten und Problemen. Sie fördert die persönlichen und sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen und leisten einen Beitrag zu einem gesunden Schulklima.
Erfahren Sie mehr zur Schulsozialarbeit
Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern. Sie sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg. Hier können Kinder vielfältige soziale Erfahrungen machen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen. Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen. So lernt Ihr Kind mit Risiken umzugehen, Gefahren richtig einzuschätzen, die Selbständigkeit zu geniessen und das Vertrauen, das Sie ihm schenken, zu würdigen. Wir bitten die Eltern daher dringend, ihre Kinder nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in die Schule zu fahren.
IF (Integrative Förderung)
Die IF ist ein sonderpädagogisches Angebot, in dem Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen von einer Schulischen Heilpädagogin unterstützt werden. IF wird in allen Bereichen der kindlichen Entwicklung sowohl im Klassenunterricht als auch in kleinen Gruppen durchgeführt.
Logopädie
Die logopädische Therapie richtet sich an Kinder und Jugendliche auf allen Schulstufen, die Auffälligkeiten und Abweichungen in ihrer Sprach- und Kommunikationsentwicklung aufweisen. Logopädie findet als Einzel- oder Gruppentherapie statt.
Psychomotorik
Die Psychomotoriktherapie unterstützt Kinder in ihrer Bewegungsentwicklung, Körperwahrnehmung und Raumorientierung. Psychomotorik findet als Einzel- oder Gruppentherapie statt.
Psychotherapie
Die Psychotherapie konzentriert sich auf besondere Bedürfnisse im psychischen Bereich. Sie befähigt die Kinder, sich in ihrem familiären und schulischen Umfeld der Situation angepasst zu verhalten und zu entwickeln. Die Psychotherapie wird nicht schulintern angeboten.
DaZ (Deutsch als Zweitsprache)
Der Aufnahmeunterricht richtet sich an Kinder und Jugendliche in allen Stufen, die eine nicht-deutsche Erstsprache haben und Deutsch als Zweitsprache lernen. Es werden die drei folgenden Zielgruppen und Angebote im Aufnahmeunterricht unterschieden:
- integrativer DaZ-Unterricht im Kindergarten
- intensiver DaZ-Anfangsunterricht in der Primar- und Sekundarstufe
- DaZ-Aufbauunterricht in der Primar- und Sekundarstufe
Ufzgi-Fuchs
Der Ufzgi-Fuchs wird für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse bis und mit der 6. Klasse, die aus sprachlichen, sozialen oder pädagogischen Gründen bei der selbständigen Erledigung der Hausaufgaben auf Hilfe angewiesen sind, eingerichtet. Er wird durch Lehrpersonen erteilt, die Zuweisung erfolgt aufgrund schulischer Notwendigkeit.
Audiopädagogische Angebote
Audiopädagogische Angebote der Volksschule richten sich an Kinder und Jugendliche mit einer Hörbeeinträchtigung während der obligatorsichen Schulpflicht. Der Hörverlust ist durch ein fachärztliches Gutachten belegt und berechtigt in der Regel zu IV-finanzierten Hilfsmitteln. Nähere Angaben erhalten Sie über die Schulleitung Pädagogik, Sonderpädagogik.
Der Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung. In einem Gespräch zwischen der Lehrperson der 6. Klasse und mindestens einem Elternteil wird über die Zuteilung in eine der Abteilungen (A oder B) bzw. in die Englisch-, Französisch- und Mathematik-Anforderungsstufe entschieden.
Weitere Informationen zur Sekundarstufe
Mittelschul-Vorbereitung
Kinder der 6. Klasse, welche sich für die Aufnahmeprüfung an ein zürcherisches Gymnasium vorbereiten, können in einem Kurs die typischen Prüfungsaufgaben üben (ca. 10 Lektionen, Beginn jeweils im Januar).
Weitere Auskünfte erteilt die Klassenlehrperson.
Auf der Homepage der Kantonsschule Zürcher Oberland und der Kantonsschule Uster finden Sie detaillierte Informationen zu den Anforderungen und Informationsveranstaltungen.
Kunst- und Sportschule Uster
Die Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland (KuSS) ist eine öffentliche Sekundarschule für musisch (Musik, Tanz) oder sportlich besonders begabte Jugendliche.
Kosten
Das Schulgeld wird von der Wohnortsgemeinden übernommen. Analog der Mittelschule wird kein Elternbeitrag verrechnet. Alle übrigen Kosten, die nicht im Schulgeld enthalten sind (Fahrkosten, Mittagsverpflegung, u.a.) gehen zu Lasten der Eltern.
Kontaktadresse:
Schulleitung, KuSs ZO, House of Sports, Pfäffikerstrasse. 30, 8610 Uster
Tel. 044 942 42 37 oder Kunst- und Sportschule
Weitere Infos finden Sie hier
Auf der Sekundarstufe kann ein Wechsel in eine andere Abteilung oder in eine andere Anforderungsstufe in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen. Mit einem schriftlichen Gesuch an die Schulleitung/ Klassenlehrperson können die Eltern einen Antrag auf Umstufung einreichen. Umstufungsanträge der Klassen- oder Fachlehrperson basieren auf einer Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers und einem Elterngespräch, dessen Ergebnis schriftlich festgehalten wird.
Ein Verkehrsinstruktor der Gemeindepolizei erteilt in Kindergärten und Schulklassen regelmässig Verkehrsunterricht. Die Kinder lernen ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen. In der 5. Primarklasse findet die Veloprüfung statt.
Mit der Festlegung des Stichtages für den Schuleintritt auf den 31. Juli werden Kinder, die ihr 4. Lebensjahr bis zu diesem Termin erreicht haben, eingeschult, was bereits §3 Abs. 2 des Volksschulgesetzes (VSG) entspricht. Seit Schuljahr 2019/20 sind keine vorzeitigen Schuleintritte mehr möglich.
Erfolgt ein Wegzug, sind die Eltern verpflichtet, dies der Klassenlehrperson sowie der Schulverwaltung baldmöglichst mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt der neuen Wohnortsgemeinde die Schülerüberweisung zu.
Die jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen für alle Kinder (1. Kindergarten – 3. Sekundarstufe sowie externe Schüler und Schülerinnen) sind im Rahmen der Schulzahnpflege obligatorisch. Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden jährlich im August schriftlich aufgefordert diese Untersuchung durchzuführen. Sie erhalten mit dem Schreiben einen Gutschein als Kostengutsprache für die Zahnarztrechnung im Wert von CHF 88.80. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen selber um einen Termin bei einem Zahnarzt ihrer Wahl besorgt sein und diesen organisieren.
Die jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch, und die Schule kontrolliert, ob die Untersuchung stattgefunden hat.
Zahnprophylaxe
In den Klassen werden mehrmals jährlich Übungen mit Anleitung zum richtigen Zähneputzen mit Fluorgelée durch unsere Schulzahnpflegeinstruktorin durchgeführt. Im Kindergarten und in der Unterstufe werden die Kinder in altersgerechten Lektionen in die Gesunderhaltung von Mund und Zähnen eingeführt. In der Mittel- und Sekundarstufe werden neben Karies und Zahnfleischproblemen auch Themen wie Ernährung, Ernährungsverhalten, Suchtprävention, Essstörungen, Rauchen sowie Piercing angesprochen. Eine Dispensation von den Fluoridanwendungen ist möglich; es genügt eine Meldung an die Lehrperson.
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Beitragsreglement (PDF, 112.11 kB) | Download | 0 | Beitragsreglement |
Reglement Schulzahnpflege ab 2018 (PDF, 87.45 kB) | Download | 1 | Reglement Schulzahnpflege ab 2018 |
Die Zeckensaison dauert vom Frühling (Februar/März) bis Herbst (Oktober/November). Zecken leben v.a. im Unterholz, am Waldrand und an Wegrändern bis max. 1.5 Meter über dem Boden. Sie können – wenn auch selten – zwei Krankheiten übertragen: Lyme-Borrelsiose und Zeckenenzephalitis (FSME). Gegen die FSME kann man sich impfen lassen. Durch gut abschliessende Kleidung, geschlossenes Schuhwerk sowie Zeckenspray, kann Zeckenbissen vorgebeugt werden. Zecken können mit einer Pinzette selber entfernt werden. Bitte kontrollieren Sie ihr Kind regelmässig auf Zecken. Dies gilt vor allem nach Waldbesuchen, Schulreisen oder anderen Ausflügen.
Die Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr. In der Kindergartenstufe und in der 1. Klasse werden keine Noten erteilt. Dafür werden mit Ihnen als Eltern Standortgespräche geführt.
Ebenen der Zusammenarbeit
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten wirkt sich positiv auf das Schulhausklima und den Lernerfolg aus. Fruchtbare Zusammenarbeit findet nicht automatisch statt, es braucht den Willen und die persönliche Bereitschaft von allen Beteiligten, der Lehrpersonen, der Schulleitung, der Erziehungsberechtigten und der Behördenmitglieder.
Die Zusammenarbeit findet auf verschiedenen Ebenen statt und kennt unterschiedliche Formen und Ziele, die sich bereits in der Wortwahl zeigen: Kontakt, Information, Mitarbeit, Mithilfe, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitentscheidung. Durch die Wortwahl werden Intensität und Charakter der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten differenziert.
Im Folgenden wird ein Überblick zu den verschiedenen Ebenen gegeben mit Beispielen und kurzen Kommentaren:
Ebene einzelnes Kind
Dies ist die meistgenutzte Ebene der Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten; der Kontakt zwischen Lehrpersonen und einzelnen Erziehungsberechtigten. Hier werden die individuellen Themen besprochen:
Lehrpersonen informieren die Erziehungsberechtigten über besondere Vorfälle und umgekehrt. Erziehungsberechtigte sind zur Mitwirkung verpflichtet, sie können sich dem Kontakt mit der Lehrperson nicht entziehen. Bei den Gesprächen stehen Leistung und Verhalten des Kindes im Mittelpunkt. Je nach Alter des Kindes und nach Thema werden die Schülerinnen und Schüler mit einbezogen (VSG § 50 Abs. 3). Üblich ist ein Gespräch pro Jahr und Kind, bei Bedarf auch mehr.
Obligatorisch sind die folgenden Gespräche:
• In der ersten Klasse sind Zeugnisgespräche obligatorisch und ersetzen das Notenzeugnis.
• Bei Schullaufbahnentscheidungen, z.B. Übertrittsgespräche.
• Bei Sonderschulung, sonderpädagogischen Massnahmen.
Ebene Klasse
Die Zusammenarbeit auf dieser Ebene ist in Form von Elternabend und Elternbrief häufig genutzt. Angestrebt wird in vielen Klassen auch der themenspezifische Miteinbezug der Erziehungsberechtigten, um von ihren Ressourcen zum Wohle der Kinder profitieren zu können. Solche Aktionen sind einem partnerschaftlichen Verhältnis förderlich, und schaffen beidseits eine Vertrauensbasis.
(vgl.: Handbuch für Zürcher Schulbehörden, Bildungsdirektion des Kantons Zürich, 2006, "Zusammenarbeit mit Eltern", S. 295)
Gleichzeitig mit der Zuteilung der Kindergartenkinder finden im Mai die Zuteilungen für die neuen Erst-, Dritt- und Fünftklässler statt. Sie werden von der Schulleitung sowie von den abgebenden und übernehmenden Lehrpersonen durchgeführt.
Bei der Klassenzuteilung hält sich die Schulleitung an die Vorgaben der Volksschulverordnung. Bei der Zusammensetzung der Klassen wird auf eine möglichst ausgewogene Verteilung der Geschlechter, der sozialen und sprachlichen Herkunft sowie der Leistungsfähigkeit geachtet, um sozial gut verträgliche Klassen zu bilden.
Zuteilungswünsche:
Gesuche und Zuteilungswünsche werden nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen von zwingenden Gründen bewilligt. Organisatorische Gründe der Eltern hinsichtlich Schulwegbegleitung oder Betreuung, der Wunsch um gemeinsame Zuteilung mit Freunden in die gleiche Klasse oder Gruppe sowie der Wunsch nach einer bestimmten Lehrperson können nicht berücksichtigt werden.
Zuteilungswünsche sind schriftlich per Post bis 31. März des Kalenderjahres an die zuständige Schulleitung zu melden. Bitte beachten Sie:
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Es handelt sich hier um einen Zuteilungswunsch, welcher nach Möglichkeit berücksichtigt wird, jedoch nicht garantiert ist
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Gesuche welche nach dem 31. März bei der Schulleitung eintreffen, werden nicht mehr berücksichtigt
Rückstellungen:
Rückstellungsgesuche müssen bis 31. März des Kalenderjahres der Schulleitung eingereicht werden. Dem Gesuch sind eine Begründung sowie ein Arztbericht beizulegen.
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Merkblatt Zuteilung Rückstellung (PDF, 39.32 kB) | Download | 0 | Merkblatt Zuteilung Rückstellung |